Muss ich das Geld für die Reparatur vorstrecken?
Nein, indem Sie den entstandenen Schaden an uns abtreten. Hierbei weisen Sie als Geschädigter die Versicherung an, die Reparaturkosten unmittelbar an die Werkstatt zu bezahlen.
Nein, indem Sie den entstandenen Schaden an uns abtreten. Hierbei weisen Sie als Geschädigter die Versicherung an, die Reparaturkosten unmittelbar an die Werkstatt zu bezahlen.
Die Versicherung wird Ihnen zwar eine Partnerwerkstatt vorschlagen, jedoch haben Sie das Recht der freien Werkstattwahl. Gleiches gilt auch für Kaskoschäden, sofern Sie sich nicht im Versicherungsvertrag gebunden haben. Wir übernehmen dabei die komplette Abwicklung mit der Versicherung. Vom Gutachten über die Reparatur bis hin zur Abrechnung kümmern wir uns um alles.
Beide Versicherungsarten unterscheiden sich grundlegend: - Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für jeden KFZ-Halter. Sie regelt Schäden, die Sie gegenüber Anderen verursachen. - Die KfZ-Kaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung, damit Sie Unfallschäden an Ihrem KFZ absichern können. Hier gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen zwischen der Versicherung und Ihnen.
Ein Sachverständiger ist berechtigt, Gutachten zu erstellen. Dieses dient dazu den Schadensumfang, -höhe, Wiederbeschaffungs-, Restwert sowie eventuelle Wertminderung festzulegen. Die hierbei anfallenden Kosten werden durch den Schädiger bzw. dessen Versicherung beglichen. WICHTIG: Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie die freie Wahl des Gutachters. Selbstverständlich helfen wir Ihnen hierbei weiter. Im Kaskoschaden hingegen entscheidet stets die Versicherung,
Im Haftpflichtfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur. Im Kaskofall werden Mietwagenkosten nicht von der Versicherung übernommen. Hier lassen wir Sie nicht im Regen stehen, sondern bieten Ihnen einen kostengünstigen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur an.