Die Versicherung wird Ihnen zwar eine Partnerwerkstatt vorschlagen, jedoch haben Sie das Recht der freien Werkstattwahl. Gleiches gilt auch für Kaskoschäden, sofern Sie sich nicht im Versicherungsvertrag gebunden haben. Wir übernehmen dabei die komplette Abwicklung mit der Versicherung. Vom Gutachten über die Reparatur bis hin zur Abrechnung kümmern wir uns um alles.