Nein, indem Sie den entstandenen Schaden an uns abtreten. Hierbei weisen Sie als Geschädigter die Versicherung an, die Reparaturkosten unmittelbar an die Werkstatt zu bezahlen.
Nein, indem Sie den entstandenen Schaden an uns abtreten. Hierbei weisen Sie als Geschädigter die Versicherung an, die Reparaturkosten unmittelbar an die Werkstatt zu bezahlen.