Autoglasreparatur Wernau – Jesse Dewu Ihr Spezialist in der Region!
Wir bieten Ihnen kurze Wartezeiten und eine schnelle Abwicklung im Bereich Autoglasreparatur. Wir sind flexibel und verfügen über eine große und lange Erfahrung im Autoglas-Bereich. Höchste Qualitätsansprüche spiegeln sich in unserer Kundenzufriedenheit wieder. Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig geschult. Wir arbeiten mit neuesten Maschinen und Werkzeugen.
Unsere Leistungen in der Autoglasreparatur sind:
- Austausch aller Autoglas Fenster Scheiben
- Reparatur von Steinschlag z.B. in der Frontscheibe (Steinschlagreparatur)
- Glasschaden-Abwicklung mit allen Versicherungen
- Scheibentausch nur mit Qualitätsscheiben
- Windschutzscheiben, Heckscheiben, Seitenscheiben
Jesse Dewu wurde 1962 gegründet und ist bis heute bestehend. Kundenzufriedenheit schreiben wir groß, denn nur wenn Sie zufrieden sind, sind wir es ebenso.
Wir freuen uns auf Sie!
Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Autoglasreparatur Wernau
Montag bis Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 – 18.00 Uhr
Telefon: 0 70 24 / 8 12 82 und Telefax: 0 70 24 / 8 39 92
Kommen Sie einfach auf uns zu – wir freuen uns auf Sie!
Unsere Leistungen & Vorteile
So einfach geht’s:
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen?
Wir haben hier einige Fragen zusammengefasst die in der Vergangenheit aufkamen.
Möglicherweise finden Sie Ihre Frage hier wieder.
Nein, indem Sie den entstandenen Schaden an uns abtreten. Hierbei weisen Sie als Geschädigter die Versicherung an, die Reparaturkosten unmittelbar an die Werkstatt zu bezahlen.
Die Versicherung wird Ihnen zwar eine Partnerwerkstatt vorschlagen, jedoch haben Sie das Recht der freien Werkstattwahl. Gleiches gilt auch für Kaskoschäden, sofern Sie sich nicht im Versicherungsvertrag gebunden haben. Wir übernehmen dabei die komplette Abwicklung mit der Versicherung. Vom Gutachten über die Reparatur bis hin zur Abrechnung kümmern wir uns um alles.
Beide Versicherungsarten unterscheiden sich grundlegend:
– Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für jeden KFZ-Halter. Sie regelt Schäden, die Sie gegenüber Anderen verursachen.
– Die KfZ-Kaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung, damit Sie Unfallschäden an Ihrem KFZ absichern können. Hier gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen zwischen der Versicherung und Ihnen.
Ein Sachverständiger ist berechtigt, Gutachten zu erstellen. Dieses dient dazu den Schadensumfang, -höhe, Wiederbeschaffungs-, Restwert sowie eventuelle Wertminderung festzulegen. Die hierbei anfallenden Kosten werden durch den Schädiger bzw. dessen Versicherung beglichen.
WICHTIG: Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie die freie Wahl des Gutachters. Selbstverständlich helfen wir Ihnen hierbei weiter. Im Kaskoschaden hingegen entscheidet stets die Versicherung, ob sie einen Gutachter hinzuziehen will.
Im Haftpflichtfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur. Im Kaskofall werden Mietwagenkosten nicht von der Versicherung übernommen. Hier lassen wir Sie nicht im Regen stehen, sondern bieten Ihnen einen kostengünstigen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur an.