Hagelschadenreparatur
Sie haben einen Hagelschaden am Auto entdeckt? Dann sind Sie hier bei Jesse Dewu Hagelschadenreparatur genau richtig. Wir von Jesse Dewu sind Hagelschaden-Experten. Seit vielen Jahren führen wir im Kundenauftrag diverse Hagelschadenreparaturen durch. Seit 1962 führen wir im Kundenauftrag sämtliche Reparaturen durch.
Hagelschadenreparatur – Weg mit den Dellen!
Wir sind Ihr Spezialist für Hagelschadenreparatur und sanfte Dellenbeseitigung in Ihrer Region!
Sie haben an Ihrem Fahrzeug einen Hagelschaden bemerkt oder Sie sind auf einen Hagelschaden an Ihrem Auto aufmerksam gemacht worden?
Sie möchten diese Hageldellen beseitigen lassen. Dann sind Sie hier bei Hagelschadenreparatur genau richtig! Wir sind spezialisiert auf Hagelschäden und erledigen das Ausbeulen Ihres Hagelschadens ohne Rückstände.
Unser Hagelschaden-Fachpersonal traut sich an alle Fahrzeuge. Durch unsere jahrelange Erfahrung können wir die Hagelschadenreparatur bei nahezu allen Fahrzeugen durchführen.
Arbeiten bei einer Hagelschadenreparatur:
- Analyse des Schadens und der Art des Hagelschadens
- Absprache mit Versicherungen beim Hagelschaden
- Durchführung der Hagelschadenbeseitigung ausbeulen sämtlicher Stellen, die durch den Hagelschaden entstanden sind
Auch bei kleinen Beschädigungen oder Kratzern helfen wir Ihnen gerne. Seit 60 Jahren sind wir in der Branche tätig – profitieren Sie von unserer Kompetenz, Leidenschaft und Ehrlichkeit. Bei Jesse Dewu sind Sie garantiert in den richtigen Händen.
Wer zahlt die Hagelschadenreparatur
In der Regel bezahlt die Teilkaskoversicherung den Schaden nach einem Gutachten.
Kontaktdaten und Öffnungszeiten für Hagelschadenreparatur
Montag bis Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 – 18.00 Uhr
Telefon: 0 70 24 / 8 12 82 und Telefax: 0 70 24 / 8 39 92
Kommen Sie einfach auf uns zu – wir freuen uns auf Sie!
Unsere Leistungen und Vorteile:
Unsere Leistungen auf einen Blick:
So einfach geht’s:
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen?
Wir haben hier einige Fragen zusammengefasst die in der Vergangenheit aufkamen.
Möglicherweise finden Sie Ihre Frage hier wieder.
Nein, indem Sie den entstandenen Schaden an uns abtreten. Hierbei weisen Sie als Geschädigter die Versicherung an, die Reparaturkosten unmittelbar an die Werkstatt zu bezahlen.
Die Versicherung wird Ihnen zwar eine Partnerwerkstatt vorschlagen, jedoch haben Sie das Recht der freien Werkstattwahl. Gleiches gilt auch für Kaskoschäden, sofern Sie sich nicht im Versicherungsvertrag gebunden haben. Wir übernehmen dabei die komplette Abwicklung mit der Versicherung. Vom Gutachten über die Reparatur bis hin zur Abrechnung kümmern wir uns um alles.
Beide Versicherungsarten unterscheiden sich grundlegend:
– Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für jeden KFZ-Halter. Sie regelt Schäden, die Sie gegenüber Anderen verursachen.
– Die KfZ-Kaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung, damit Sie Unfallschäden an Ihrem KFZ absichern können. Hier gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen zwischen der Versicherung und Ihnen.
Ein Sachverständiger ist berechtigt, Gutachten zu erstellen. Dieses dient dazu den Schadensumfang, -höhe, Wiederbeschaffungs-, Restwert sowie eventuelle Wertminderung festzulegen. Die hierbei anfallenden Kosten werden durch den Schädiger bzw. dessen Versicherung beglichen.
WICHTIG: Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie die freie Wahl des Gutachters. Selbstverständlich helfen wir Ihnen hierbei weiter. Im Kaskoschaden hingegen entscheidet stets die Versicherung, ob sie einen Gutachter hinzuziehen will.
Im Haftpflichtfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur. Im Kaskofall werden Mietwagenkosten nicht von der Versicherung übernommen. Hier lassen wir Sie nicht im Regen stehen, sondern bieten Ihnen einen kostengünstigen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur an.