Ein Sachverständiger ist berechtigt, Gutachten zu erstellen. Dieses dient dazu den Schadensumfang, -höhe, Wiederbeschaffungs-, Restwert sowie eventuelle Wertminderung festzulegen. Die hierbei anfallenden Kosten werden durch den Schädiger bzw. dessen Versicherung beglichen.
WICHTIG: Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie die freie Wahl des Gutachters. Selbstverständlich helfen wir Ihnen hierbei weiter. Im Kaskoschaden hingegen entscheidet stets die Versicherung, ob sie einen Gutachter hinzuziehen will.