Im Haftpflichtfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur. Im Kaskofall werden Mietwagenkosten nicht von der Versicherung übernommen. Hier lassen wir Sie nicht im Regen stehen, sondern bieten Ihnen einen kostengünstigen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur an.